{"id":1189,"date":"2015-02-19T08:58:35","date_gmt":"2015-02-19T08:58:35","guid":{"rendered":"http:\/\/ourworld-magazine.com\/de\/?page_id=1189"},"modified":"2015-04-18T09:26:11","modified_gmt":"2015-04-18T07:26:11","slug":"our-world-seventeen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/ourworld-magazine.com\/de\/our-world-seventeen\/","title":{"rendered":"Our world Seventeen"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" src=\"http:\/\/ourworld-magazine.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2015\/02\/Illu_stargazers.jpg\" alt=\"Illu_stargazers\" width=\"507\" height=\"314\" class=\"alignleft size-full wp-image-1171\" srcset=\"http:\/\/ourworld-magazine.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2015\/02\/Illu_stargazers.jpg 507w, http:\/\/ourworld-magazine.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2015\/02\/Illu_stargazers-300x185.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 507px) 100vw, 507px\" \/><\/p>\n<h1>\/\/ Wie funktioniert Verst\u00e4ndigung \u00fcber Kulturerbe? \/\/<\/h1>\n<blockquote><p>Verlassen und \u00f6de liegt die Stadt da. Kein Uiberlebender [sic] dieses Volksstamms mit von Vater zu Sohn, von Geschlecht zu Geschlecht vererbten Uiberlieferungen [sic] weilt um diese Ruinen. Die Tr\u00fcmmerstadt lag vor uns gleich einer inmitten des Meeres zerschellten Barke: ihre Masten sind verloren, ihr Name verschwunden, ihre Bemannung untergegangen, und Keiner [sic] weiss zu sagen, woher sie kam\u2026\u201d<\/p>\n<p>John Lloyd Stephens (\u00fcbersetzt von Eduard H\u00f6pfner aus John L. Stephens \u201eReiseerlebnisse in Centralamerika, Chiapas und Yukatan\u201c, S. 62, Leipzig 1854.)<\/p><\/blockquote>\n<p>Mit diesen Worten beschrieb der amerikanische Forschungsreisende John Lloyd Stevens 1839 die Entdeckung der Ruinen der historischen Mayastadt Cop\u00e1n im Zuge einer beschwerlichen Dschungelexpedition in Begleitung des Briten Frederick Catherwood. In diesem Zitat liegt der Kern all der R\u00e4tsel, die der Menschheit in der Begegnung mit vergessenen Zeugnissen menschlicher Kultur aufgegeben werden. Auch nach seiner Entdeckung bleibt das Erbe der Vorfahren oftmals stumm. Das Zeitalter der gro\u00dfen Entdeckungen ist l\u00e4ngst vergangen, doch unser Wissensdurst treibt uns an, die Geheimnisse des kulturellen Erbes zu entschl\u00fcsseln. Tats\u00e4chlich werden immer neue Schichten kodierter Informationen freigelegt; Entdeckungen, die scheinbar unendliches Potenzial bergen.<\/p>\n<p>Generationen von Wissenschaftlern und Gelehrten haben die Erkenntnisse aus Kulturg\u00fctern wie arch\u00e4ologischen Monumenten und Artefakten, historischen Geb\u00e4uden und zahlreichen schriftlichen Dokumenten in Bibliotheken und Archiven zusammengetragen. Trotz der erfolgreichen Bem\u00fchungen um gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Wertsch\u00e4tzung und Bewahrung von kulturellem Erbe werden dessen Unversehrtheit und der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn durch manche Charakteristika moderner Gesellschaften gef\u00e4hrdet. Dazu geh\u00f6ren kontinuierliches Bev\u00f6lkerungswachstum, stetig zunehmende Land- und Ressourcennutzung, kriegerische Auseinandersetzungen und soziale Ungleichheit. Oftmals werden antike Objekte auf ihre dekorativen Eigenschaften reduziert oder nur im Hinblick auf ihren kommerziellen Wert, als Prestigeobjekt oder Investitionsm\u00f6glichkeit, gesch\u00e4tzt. Kulturg\u00fcter sind dann der gr\u00f6\u00dften Gefahr ausgesetzt, wenn sie auf diese oberfl\u00e4chlichen Charakteristika reduziert werden. Arch\u00e4ologische St\u00e4tten werden h\u00e4ufig gepl\u00fcndert, was zum unwiederbringlichen Verlust der kontextuellen Informationen f\u00fchrt. Die Barke aus Stephens\u2018 eingangs zitierter Metapher wird also nicht identifiziert, sondern lediglich abgewrackt.<\/p>\n<p>Wie k\u00f6nnen wir diesen Gefahren entgegentreten und Kulturg\u00fcter sch\u00fctzen? Seit der Zeit der Weltkriege und zum Teil auch schon fr\u00fcher erkannten viele L\u00e4nder, dass sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene Gesetze als Schutzinstrument eingesetzt werden m\u00fcssen. Mit dem Wunsch nach der Schaffung einer nationalen Identit\u00e4t forderten viele junge Staaten die ausschlie\u00dfliche Hoheit \u00fcber die \u00dcberreste vergangener Kulturen innerhalb ihrer Staatsgrenzen. Dies geschah oftmals als Reaktion auf die schmerzhaften Erfahrungen der Entm\u00fcndigung unter kolonialer oder imperialer Hegemonie. Im 19. Jahrhundert nahmen die gro\u00dfen Nationen des Abendlands eine universalistische Haltung gegen\u00fcber Manifestationen gro\u00dfer Kulturen ein. Diese wurden entweder als Wurzeln der eigenen kulturellen Identit\u00e4t betrachtet, wie im Fall des griechisch-r\u00f6mischen Erbes der europ\u00e4ischen Staaten, oder im Sinne eines Satellitenkonzepts als Auspr\u00e4gungen untergeordneter Kulturen angesehen, durch die die Vorherrschaft der abendl\u00e4ndischen Kultur zementiert wurde, wie es sich auch in den Urspr\u00fcngen der klassischen Universalmuseen zeigt.<\/p>\n<p>Im Zuge der Emanzipierung von dieser westlich gepr\u00e4gten Einordnung der globalen kulturellen Diversit\u00e4t pochten junge Nationen in Amerika, Afrika und Asien bez\u00fcglich ihres kulturellen Erbes auf ihre nationale Selbstbestimmung. Sie erkl\u00e4rten Kulturg\u00fcter zu Staatseigentum, verboten deren Ausfuhr, und erhoben moralische Anspr\u00fcche auf die zahlreichen Kulturg\u00fcter in ausl\u00e4ndischem Besitz. In vielen F\u00e4llen befanden sich diese in Kultureinrichtungen der ehemaligen Kolonialm\u00e4chte. Bis heute kollidiert die wiedergewonnene kulturelle Souver\u00e4nit\u00e4t immer wieder mit den althergebrachten Anspr\u00fcchen der einstigen Machthaber.<\/p>\n<p>Obwohl die Streitparteien sich der Sprache des Rechts bedienen, um ihre Anspr\u00fcche zum Ausdruck zu bringen, erscheint eine Interpretation oder \u00dcbersetzung der gegens\u00e4tzlichen Positionen oftmals unm\u00f6glich, und der Gerechtigkeit kann nicht zur Zufriedenheit beider Parteien Gen\u00fcge getan werden. So sto\u00dfen Juristen in Streitigkeiten um kulturelles Erbe auf die Grenzen ihrer eigenen Profession, da die L\u00f6sungen dieser Konflikte jenseits der Gesetze zu finden sind: in internationalen Beziehungen, Diplomatie, Moral und Ethik, und historischer Verantwortung.<\/p>\n<p>Die folgenden Beispiele illustrieren die Aufgaben eines Anwalts f\u00fcr Kulturg\u00fcterrecht bei der Erarbeitung von L\u00f6sungen in Restitutionsstreitigkeiten:<\/p>\n<p>Wie bereits erw\u00e4hnt definiert ein Gro\u00dfteil der Herkunftsl\u00e4nder alle arch\u00e4ologischen Gegenst\u00e4nde, die aus Kulturen stammen, die vormals innerhalb ihres Staatsgebiets ans\u00e4ssig waren, als staatliches Eigentum oder untersagt deren Ausfuhr. Auf Grundlage dieser sogenannten \u201eUmbrella Statutes\u201c m\u00fcssen sofort R\u00fcckerstattungsanspr\u00fcche erhoben werden, sobald arch\u00e4ologische Objekte auf dem internationalen Markt oder in privaten Sammlungen auftauchen. Dagegen wird arch\u00e4ologischen Objekten in den sogenannten \u201eMarktstaaten\u201c keine au\u00dfergew\u00f6hnliche Qualit\u00e4t zugesprochen \u2013 sie werden in der Regel als bewegliche G\u00fcter eingeordnet. Somit kann eine Einzelperson in gutem Glauben rechtm\u00e4\u00dfiges Eigentum an Kulturgut erwerben, was es dem Herkunftsland erschwert, seine Restitutionsanspr\u00fcche im Zielland durchzusetzen. In dieser Konstellation besteht die Aufgabe des Anwalts f\u00fcr Kulturg\u00fcterrecht darin, zusammen mit einem Expertenteam aus Arch\u00e4ologen, Historikern, Anthropologen, Kunsthistorikern oder Naturwissenschaftlern die genaue Herkunft des Objekts zu bestimmen, sowie die Umst\u00e4nde seiner Entdeckung, der Ausfuhr aus dem Herkunftsland und der Einfuhr in das Zielland zu kl\u00e4ren. Das Ergebnis der Provenienzforschung ist das entscheidende Kriterium, das beide Rechtssysteme miteinander verbindet und Elemente des ausl\u00e4ndischen Rechts im Zielland anwendbar macht. Wenn das Objekt aus einem Museum oder einer registrierten Sammlung entwendet oder unerlaubterweise von einer wissenschaftlich dokumentierten arch\u00e4ologischen St\u00e4tte entfernt wurde, k\u00f6nnen die relevanten Informationen ohne weitere Schwierigkeiten eingeholt werden. Die \u00dcberwachung der Aktivit\u00e4ten von Kunstr\u00e4ubern und Antikenh\u00e4ndlern und das langfristige Sammeln strategischer Informationen \u00fcber den internationalen illegalen Kunsthandel kann es erleichtern, Raubkunst zu identifizieren und zu konfiszieren.<\/p>\n<p>Ganz gleich wie effizient seine Beh\u00f6rden zum Schutz des Kulturerbes und die Strafermittlungs- und Vollstreckungsbeh\u00f6rden sein m\u00f6gen, kein Staat wird jemals absolute Sicherheit schaffen k\u00f6nnen. Wenn Objekte, die aus unerlaubten Ausgrabungen stammen und der Wissenschaft und der \u00d6ffentlichkeit nicht bekannt sind, auf dem Markt auftauchen, kann ihre Herkunft oftmals nicht bestimmt werden. In der Folge fehlt es den Herkunftsl\u00e4ndern an den notwendigen Beweisen, um das Argument der Gutgl\u00e4ubigkeit des K\u00e4ufers zu widerlegen. Die Rechtssysteme der beiden involvierten Staaten bleiben voneinander isoliert und es gibt keine M\u00f6glichkeit, die Auseinandersetzung mit gesetzlichen Mitteln beizulegen. Beide Parteien agieren auf Grundlage des jeweils geltenden Rechts und bestehen auf die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit ihres Handelns. Das Objekt selbst h\u00e4tte rechtlich betrachtet einen hybriden Charakter, und eine Vermittlung zwischen beiden Positionen w\u00e4re auf rechtlicher Ebene nicht m\u00f6glich. Der Anwalt f\u00fcr Kulturg\u00fcterschutzrecht w\u00fcrde den beiden Parteien in einem solchen Fall nahelegen, sich au\u00dfergerichtlich zu einigen. M\u00e4zenatentum zugunsten kultureller Einrichtungen in den Herkunftsl\u00e4ndern durch Schenkungen, Dauerleihgaben oder die sonstige Zug\u00e4nglichkeit des Objekts f\u00fcr \u00d6ffentlichkeit und Wissenschaft k\u00f6nnen Anreiz f\u00fcr private Besitzer sein, ihre Objekte zu teilen, ohne Anschuldigungen unrechtm\u00e4\u00dfigen Verhaltens ausgesetzt zu sein. Regelungen zum Privatbesitz unter \u00f6ffentlicher Aufsicht bewahren beide Seiten vor einem Ansehensverlust und sind daher als innovative Wege zur Konfliktl\u00f6sung zu betrachten. <\/p>\n<p>Viele \u00f6ffentlich bekannte F\u00e4lle von verschlepptem Kulturgut betreffen Objekte, die von ihren Ursprungsorten entfernt wurden, bevor die anspruchsberechtigten Staaten \u00fcberhaupt existierten. Ber\u00fchmte Beispiele sind die Parthenon-Skulpturen in London, die sogenannte \u201eFederkrone Moctezumas\u201c in Wien, sowie viele weitere arch\u00e4ologische Artefakte, die im Laufe von Jahrhunderten gesammelt und in gro\u00dfen Museen in aller Welt ausgestellt wurden. Ihre Entdeckung und \u00dcberf\u00fchrung an den Zielort geschah in vielen F\u00e4llen in ferner Vergangenheit. Die Geschichte der Objekte ist oft mit legendenhaften Elementen durchsetzt, und die Werke selbst sind zu einem Teil der Geschichte und Kultur ihres Zielortes geworden. Sind die heutigen Gesetze der beteiligten Staaten in solchen F\u00e4llen anwendbar? Ist ein moderner Staat berechtigt, Objekte zur\u00fcckzufordern, die lange Zeit vor der Staatsgr\u00fcndung und der Ausarbeitung seiner Gesetze entwendet wurden? Was, wenn die Rechtsmittel schon seit langer Zeit verj\u00e4hrt sind? W\u00fcrde die R\u00fcckgabe dieser Objekte neue Ungerechtigkeit schaffen? Wie soll man Verhaltensweisen beurteilen, die heute politisch inkorrekt oder sogar ungesetzlich sind, fr\u00fcher aber nicht als unangemessen betrachtet wurden? Die Antworten auf derartige Fragen lassen sich nicht innerhalb des Anwendungsbereichs der Gesetze finden. Streitigkeiten dieser Art lassen sich nur beilegen, wenn beide Seiten bereit sind, von ihren gegens\u00e4tzlichen Positionen abzur\u00fccken und sich auf einen Dialog einlassen, der zum Konsens f\u00fchren kann. Multilaterale und bilaterale Abkommen auf Grundlage politischer und kultureller Zusammenarbeit sind die einzige M\u00f6glichkeit, zufriedenstellende L\u00f6sungen f\u00fcr beide Seiten zu erarbeiten. Daf\u00fcr sind allerdings auf beiden Seiten Flexibilit\u00e4t und die Bereitschaft, Dogmen zu \u00fcberwinden, vonn\u00f6ten. Marktstaaten m\u00fcssen anerkennen, dass Kulturg\u00fcter mehr als nur bewegliche G\u00fcter sind. In manchen F\u00e4llen m\u00fcssen sie einsehen, dass es verschleppte Kulturg\u00fcter gibt, die so wertvoll und wichtig f\u00fcr die Identit\u00e4t eines Staates sind, dass sie an ihr Herkunftsland zur\u00fcckgegeben werden m\u00fcssen, selbst wenn ihr Kauf nicht gegen damalige Gesetze versto\u00dfen hat. In bestimmten F\u00e4llen m\u00fcssen Herkunftsl\u00e4nder von der nationalistisch gepr\u00e4gten Sichtweise abr\u00fccken, dass sie als einzige Autorit\u00e4t berechtigt sind, Objekte von Kulturen, die einst auf ihrem Staatsgebiet existierten, zu besitzen und zu deuten.<\/p>\n<p>Im Umgang mit Kulturerbe ist die Aufgabe des Juristen nicht nur, verschiedene Ebenen der nationalen Gesetzgebung zu ber\u00fccksichtigen, sondern auch, Gemeinsamkeiten mit der Gesetzgebung des Herkunftslandes des betreffenden Objekts zu identifizieren. Wenn die Grenzen der nationalen Gesetzgebung nicht \u00fcberwunden werden k\u00f6nnen, wird der Jurist zum Mediator zwischen den gegnerischen Parteien. Die Schlichtung eines Streits kann nur erreicht werden, wenn eine ganzheitliche Sichtweise eingenommen wird, die \u00fcber rechtliche Aspekte hinaus auch Geschichte, Ethik, internationale Beziehungen und Diplomatie mit einbezieht. Der Anwalt f\u00fcr Kulturg\u00fcterschutzrecht arbeitet mit einem Expertenteam aus verschiedenen Disziplinen, um alle relevanten Fakten rund um das streitige Objekt zusammenzutragen und so die Grundlage f\u00fcr ein Schlichtungsverfahren zu schaffen, das die Positionen beider Parteien aneinander ann\u00e4hern kann.<\/p>\n<h3>Robert Alexander Kugler<\/h3>\n<blockquote><p>Robert Alexander Kugler ist ein Anwalt mit Sitz in Berlin. Als Experte f\u00fcr Kulturg\u00fcterrecht ist er in Restitutionsf\u00e4llen von Kulturg\u00fctern beratend t\u00e4tig. Er ist au\u00dferdem an multilateralen Verhandlungen f\u00fcr die Schaffung eines gemeinsamen internationalen Rahmens zum Schutz kulturellen Erbes beteiligt.<\/p><\/blockquote>\n<h3>Manuel Cabrera<\/h3>\n<blockquote><p>Manuel Cabrera wurde 1986 in Mexiko Stadt geboren. Er studierte Grafikdesign an der Universidad Iberoamericana. Zur Zeit arbeitet er als freischaffender Grafikdesigner und Illustrator, w\u00e4hrend er dabei ist, ein zweites Studium in Architektur zu beenden.<\/p><\/blockquote>\n<p>Februar 2015<br \/>\n\u00a9 Santacruz International Communication <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\/\/ Wie funktioniert Verst\u00e4ndigung \u00fcber Kulturerbe? \/\/ Verlassen und \u00f6de liegt die Stadt da. Kein Uiberlebender [sic] dieses Volksstamms mit von Vater zu Sohn, von Geschlecht zu Geschlecht vererbten Uiberlieferungen [sic] weilt um diese Ruinen. 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