Text
Robert Kugler
Deutschland

Illustration
// Stargazers //
Manuel Cabrera
Mexiko

Illu_stargazers

// Wie funktioniert Verständigung über Kulturerbe? //

Verlassen und öde liegt die Stadt da. Kein Uiberlebender [sic] dieses Volksstamms mit von Vater zu Sohn, von Geschlecht zu Geschlecht vererbten Uiberlieferungen [sic] weilt um diese Ruinen. Die Trümmerstadt lag vor uns gleich einer inmitten des Meeres zerschellten Barke: ihre Masten sind verloren, ihr Name verschwunden, ihre Bemannung untergegangen, und Keiner [sic] weiss zu sagen, woher sie kam…”

John Lloyd Stephens (übersetzt von Eduard Höpfner aus John L. Stephens „Reiseerlebnisse in Centralamerika, Chiapas und Yukatan“, S. 62, Leipzig 1854.)

Mit diesen Worten beschrieb der amerikanische Forschungsreisende John Lloyd Stevens 1839 die Entdeckung der Ruinen der historischen Mayastadt Copán im Zuge einer beschwerlichen Dschungelexpedition in Begleitung des Briten Frederick Catherwood. In diesem Zitat liegt der Kern all der Rätsel, die der Menschheit in der Begegnung mit vergessenen Zeugnissen menschlicher Kultur aufgegeben werden. Auch nach seiner Entdeckung bleibt das Erbe der Vorfahren oftmals stumm. Das Zeitalter der großen Entdeckungen ist längst vergangen, doch unser Wissensdurst treibt uns an, die Geheimnisse des kulturellen Erbes zu entschlüsseln. Tatsächlich werden immer neue Schichten kodierter Informationen freigelegt; Entdeckungen, die scheinbar unendliches Potenzial bergen.

Generationen von Wissenschaftlern und Gelehrten haben die Erkenntnisse aus Kulturgütern wie archäologischen Monumenten und Artefakten, historischen Gebäuden und zahlreichen schriftlichen Dokumenten in Bibliotheken und Archiven zusammengetragen. Trotz der erfolgreichen Bemühungen um größtmögliche Wertschätzung und Bewahrung von kulturellem Erbe werden dessen Unversehrtheit und der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn durch manche Charakteristika moderner Gesellschaften gefährdet. Dazu gehören kontinuierliches Bevölkerungswachstum, stetig zunehmende Land- und Ressourcennutzung, kriegerische Auseinandersetzungen und soziale Ungleichheit. Oftmals werden antike Objekte auf ihre dekorativen Eigenschaften reduziert oder nur im Hinblick auf ihren kommerziellen Wert, als Prestigeobjekt oder Investitionsmöglichkeit, geschätzt. Kulturgüter sind dann der größten Gefahr ausgesetzt, wenn sie auf diese oberflächlichen Charakteristika reduziert werden. Archäologische Stätten werden häufig geplündert, was zum unwiederbringlichen Verlust der kontextuellen Informationen führt. Die Barke aus Stephens‘ eingangs zitierter Metapher wird also nicht identifiziert, sondern lediglich abgewrackt.

Wie können wir diesen Gefahren entgegentreten und Kulturgüter schützen? Seit der Zeit der Weltkriege und zum Teil auch schon früher erkannten viele Länder, dass sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene Gesetze als Schutzinstrument eingesetzt werden müssen. Mit dem Wunsch nach der Schaffung einer nationalen Identität forderten viele junge Staaten die ausschließliche Hoheit über die Überreste vergangener Kulturen innerhalb ihrer Staatsgrenzen. Dies geschah oftmals als Reaktion auf die schmerzhaften Erfahrungen der Entmündigung unter kolonialer oder imperialer Hegemonie. Im 19. Jahrhundert nahmen die großen Nationen des Abendlands eine universalistische Haltung gegenüber Manifestationen großer Kulturen ein. Diese wurden entweder als Wurzeln der eigenen kulturellen Identität betrachtet, wie im Fall des griechisch-römischen Erbes der europäischen Staaten, oder im Sinne eines Satellitenkonzepts als Ausprägungen untergeordneter Kulturen angesehen, durch die die Vorherrschaft der abendländischen Kultur zementiert wurde, wie es sich auch in den Ursprüngen der klassischen Universalmuseen zeigt.

Im Zuge der Emanzipierung von dieser westlich geprägten Einordnung der globalen kulturellen Diversität pochten junge Nationen in Amerika, Afrika und Asien bezüglich ihres kulturellen Erbes auf ihre nationale Selbstbestimmung. Sie erklärten Kulturgüter zu Staatseigentum, verboten deren Ausfuhr, und erhoben moralische Ansprüche auf die zahlreichen Kulturgüter in ausländischem Besitz. In vielen Fällen befanden sich diese in Kultureinrichtungen der ehemaligen Kolonialmächte. Bis heute kollidiert die wiedergewonnene kulturelle Souveränität immer wieder mit den althergebrachten Ansprüchen der einstigen Machthaber.

Obwohl die Streitparteien sich der Sprache des Rechts bedienen, um ihre Ansprüche zum Ausdruck zu bringen, erscheint eine Interpretation oder Übersetzung der gegensätzlichen Positionen oftmals unmöglich, und der Gerechtigkeit kann nicht zur Zufriedenheit beider Parteien Genüge getan werden. So stoßen Juristen in Streitigkeiten um kulturelles Erbe auf die Grenzen ihrer eigenen Profession, da die Lösungen dieser Konflikte jenseits der Gesetze zu finden sind: in internationalen Beziehungen, Diplomatie, Moral und Ethik, und historischer Verantwortung.

Die folgenden Beispiele illustrieren die Aufgaben eines Anwalts für Kulturgüterrecht bei der Erarbeitung von Lösungen in Restitutionsstreitigkeiten:

Wie bereits erwähnt definiert ein Großteil der Herkunftsländer alle archäologischen Gegenstände, die aus Kulturen stammen, die vormals innerhalb ihres Staatsgebiets ansässig waren, als staatliches Eigentum oder untersagt deren Ausfuhr. Auf Grundlage dieser sogenannten „Umbrella Statutes“ müssen sofort Rückerstattungsansprüche erhoben werden, sobald archäologische Objekte auf dem internationalen Markt oder in privaten Sammlungen auftauchen. Dagegen wird archäologischen Objekten in den sogenannten „Marktstaaten“ keine außergewöhnliche Qualität zugesprochen – sie werden in der Regel als bewegliche Güter eingeordnet. Somit kann eine Einzelperson in gutem Glauben rechtmäßiges Eigentum an Kulturgut erwerben, was es dem Herkunftsland erschwert, seine Restitutionsansprüche im Zielland durchzusetzen. In dieser Konstellation besteht die Aufgabe des Anwalts für Kulturgüterrecht darin, zusammen mit einem Expertenteam aus Archäologen, Historikern, Anthropologen, Kunsthistorikern oder Naturwissenschaftlern die genaue Herkunft des Objekts zu bestimmen, sowie die Umstände seiner Entdeckung, der Ausfuhr aus dem Herkunftsland und der Einfuhr in das Zielland zu klären. Das Ergebnis der Provenienzforschung ist das entscheidende Kriterium, das beide Rechtssysteme miteinander verbindet und Elemente des ausländischen Rechts im Zielland anwendbar macht. Wenn das Objekt aus einem Museum oder einer registrierten Sammlung entwendet oder unerlaubterweise von einer wissenschaftlich dokumentierten archäologischen Stätte entfernt wurde, können die relevanten Informationen ohne weitere Schwierigkeiten eingeholt werden. Die Überwachung der Aktivitäten von Kunsträubern und Antikenhändlern und das langfristige Sammeln strategischer Informationen über den internationalen illegalen Kunsthandel kann es erleichtern, Raubkunst zu identifizieren und zu konfiszieren.

Ganz gleich wie effizient seine Behörden zum Schutz des Kulturerbes und die Strafermittlungs- und Vollstreckungsbehörden sein mögen, kein Staat wird jemals absolute Sicherheit schaffen können. Wenn Objekte, die aus unerlaubten Ausgrabungen stammen und der Wissenschaft und der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, auf dem Markt auftauchen, kann ihre Herkunft oftmals nicht bestimmt werden. In der Folge fehlt es den Herkunftsländern an den notwendigen Beweisen, um das Argument der Gutgläubigkeit des Käufers zu widerlegen. Die Rechtssysteme der beiden involvierten Staaten bleiben voneinander isoliert und es gibt keine Möglichkeit, die Auseinandersetzung mit gesetzlichen Mitteln beizulegen. Beide Parteien agieren auf Grundlage des jeweils geltenden Rechts und bestehen auf die Rechtmäßigkeit ihres Handelns. Das Objekt selbst hätte rechtlich betrachtet einen hybriden Charakter, und eine Vermittlung zwischen beiden Positionen wäre auf rechtlicher Ebene nicht möglich. Der Anwalt für Kulturgüterschutzrecht würde den beiden Parteien in einem solchen Fall nahelegen, sich außergerichtlich zu einigen. Mäzenatentum zugunsten kultureller Einrichtungen in den Herkunftsländern durch Schenkungen, Dauerleihgaben oder die sonstige Zugänglichkeit des Objekts für Öffentlichkeit und Wissenschaft können Anreiz für private Besitzer sein, ihre Objekte zu teilen, ohne Anschuldigungen unrechtmäßigen Verhaltens ausgesetzt zu sein. Regelungen zum Privatbesitz unter öffentlicher Aufsicht bewahren beide Seiten vor einem Ansehensverlust und sind daher als innovative Wege zur Konfliktlösung zu betrachten.

Viele öffentlich bekannte Fälle von verschlepptem Kulturgut betreffen Objekte, die von ihren Ursprungsorten entfernt wurden, bevor die anspruchsberechtigten Staaten überhaupt existierten. Berühmte Beispiele sind die Parthenon-Skulpturen in London, die sogenannte „Federkrone Moctezumas“ in Wien, sowie viele weitere archäologische Artefakte, die im Laufe von Jahrhunderten gesammelt und in großen Museen in aller Welt ausgestellt wurden. Ihre Entdeckung und Überführung an den Zielort geschah in vielen Fällen in ferner Vergangenheit. Die Geschichte der Objekte ist oft mit legendenhaften Elementen durchsetzt, und die Werke selbst sind zu einem Teil der Geschichte und Kultur ihres Zielortes geworden. Sind die heutigen Gesetze der beteiligten Staaten in solchen Fällen anwendbar? Ist ein moderner Staat berechtigt, Objekte zurückzufordern, die lange Zeit vor der Staatsgründung und der Ausarbeitung seiner Gesetze entwendet wurden? Was, wenn die Rechtsmittel schon seit langer Zeit verjährt sind? Würde die Rückgabe dieser Objekte neue Ungerechtigkeit schaffen? Wie soll man Verhaltensweisen beurteilen, die heute politisch inkorrekt oder sogar ungesetzlich sind, früher aber nicht als unangemessen betrachtet wurden? Die Antworten auf derartige Fragen lassen sich nicht innerhalb des Anwendungsbereichs der Gesetze finden. Streitigkeiten dieser Art lassen sich nur beilegen, wenn beide Seiten bereit sind, von ihren gegensätzlichen Positionen abzurücken und sich auf einen Dialog einlassen, der zum Konsens führen kann. Multilaterale und bilaterale Abkommen auf Grundlage politischer und kultureller Zusammenarbeit sind die einzige Möglichkeit, zufriedenstellende Lösungen für beide Seiten zu erarbeiten. Dafür sind allerdings auf beiden Seiten Flexibilität und die Bereitschaft, Dogmen zu überwinden, vonnöten. Marktstaaten müssen anerkennen, dass Kulturgüter mehr als nur bewegliche Güter sind. In manchen Fällen müssen sie einsehen, dass es verschleppte Kulturgüter gibt, die so wertvoll und wichtig für die Identität eines Staates sind, dass sie an ihr Herkunftsland zurückgegeben werden müssen, selbst wenn ihr Kauf nicht gegen damalige Gesetze verstoßen hat. In bestimmten Fällen müssen Herkunftsländer von der nationalistisch geprägten Sichtweise abrücken, dass sie als einzige Autorität berechtigt sind, Objekte von Kulturen, die einst auf ihrem Staatsgebiet existierten, zu besitzen und zu deuten.

Im Umgang mit Kulturerbe ist die Aufgabe des Juristen nicht nur, verschiedene Ebenen der nationalen Gesetzgebung zu berücksichtigen, sondern auch, Gemeinsamkeiten mit der Gesetzgebung des Herkunftslandes des betreffenden Objekts zu identifizieren. Wenn die Grenzen der nationalen Gesetzgebung nicht überwunden werden können, wird der Jurist zum Mediator zwischen den gegnerischen Parteien. Die Schlichtung eines Streits kann nur erreicht werden, wenn eine ganzheitliche Sichtweise eingenommen wird, die über rechtliche Aspekte hinaus auch Geschichte, Ethik, internationale Beziehungen und Diplomatie mit einbezieht. Der Anwalt für Kulturgüterschutzrecht arbeitet mit einem Expertenteam aus verschiedenen Disziplinen, um alle relevanten Fakten rund um das streitige Objekt zusammenzutragen und so die Grundlage für ein Schlichtungsverfahren zu schaffen, das die Positionen beider Parteien aneinander annähern kann.

Robert Alexander Kugler

Robert Alexander Kugler ist ein Anwalt mit Sitz in Berlin. Als Experte für Kulturgüterrecht ist er in Restitutionsfällen von Kulturgütern beratend tätig. Er ist außerdem an multilateralen Verhandlungen für die Schaffung eines gemeinsamen internationalen Rahmens zum Schutz kulturellen Erbes beteiligt.

Manuel Cabrera

Manuel Cabrera wurde 1986 in Mexiko Stadt geboren. Er studierte Grafikdesign an der Universidad Iberoamericana. Zur Zeit arbeitet er als freischaffender Grafikdesigner und Illustrator, während er dabei ist, ein zweites Studium in Architektur zu beenden.

Februar 2015
© Santacruz International Communication

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